Konflikte im Bauprozess

Schnittmengenmodell /-matrix aus erforderlichen, beauftragten, ausgeführten und bezahlten Leistungen, vgl. Handbuch für Bauingenieure, Bauwirtschaft und Baubetrieb, 3. Auflage 2020, S. 317 f, Abb. 2 + 3

 

 

Für Bauverträge ist es typisch, dass die von Auftraggebern (AG) ausgeschriebenen Leistungen und die nach Auftragserteilung tatsächlich von den Auftragnehmern (AN) geforderten Leistungen wesentliche Abweichungen aufweisen. Hinzu kommen häufig Behinderungen, vor allem wegen nicht rechtzeitiger Planlieferungen.

 

Um die im Schnittmengenmodell dargestellten Konflikte zu vermeiden, ist es notwendig, dass seitens der AG rechtzeitig Maßnahmen zur Nachtragsprophylaxe und seitens der AN rechtzeitig Maßnahmen für das Nachtrags- und Claimmanagement eingeleitet werden.

 

Zielsetzung der AG und AN sollte stets sein, Meinungsverschiedenheiten über die Vergütung von Leistungsänderungen, Zusatzleistungen und Behinderungsfolgen auf dem Verhandlungswege außergerichtlich beizulegen.